Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft | Jetzt Abmahnungen vermeiden!

Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft

Der Bundestag hat am 26.05.2011 ein Gesetz zur Neufassung der Widerrufsbelehrung beschlossen (mehr Informationen dazu:
https://bbs-law.de/2011/05/wertersatz-neue-widerrufsbelehrung-kommt/). Das Gesetz wurde am heutigen 03.08.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 04. August 2011 in Kraft.

Mit den Änderungen reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des EuGH, nach der ein genereller Wertersatz für Nutzungen im Fernabsatz im Rahmen des Widerrufsrechtes nach EU-Recht unzulässig ist.

Handlungsbedarf: Abmahnungen vermeiden

Die Änderungen haben vor allem auch Einfluss auf die gesetzliche Widerrufsbelehrung. Insbesondere enthält die Widerrufsbelehrung neue Hinweise zur Wertersatzpflicht von Verbrauchern, wenn eine Sache vor der Ausübung des Widerrufsrechts in Benutzung genommen wurde. Die bisherigen Musterbelehrungen dürfen nur noch über eine Übergangsfrist von 3 Monaten verwendet werden. Danach drohen insbesondere wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten, also auch Abmahnungen.

Kunden unserer AGB-Dienste erhalten die neuen Belehrungstexte in Kürze von uns ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt.

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