Wettbewerbsrecht

Widerrufsbelehrung, Preisangaben, „Impressum“, Textilkennzeichnung und Elektrogesetz – diese Begriffe sind vielen Unternehmern (insbesondere Betreibern von Onlineshops) bestens bekannt – und zwar im Zusammenhang mit Abmahnungen. Grundlage dieser Abmahnungen ist das Wettbewerbsrecht, welches vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist. Das Wettbewerbsrecht soll fairen Wettbewerb schaffen. Es dient auch dem Verbraucherschutz. Wer gegen Gesetze verstößt, die auch dem sauberen Wettbewerb dienen, verschafft sich damit – auch wenn er das gar nicht will – einen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Denn wer z.B. dort nicht auf Widerrufsrechte hinweist, wo es die rechtstreue Konkurrenz tut bzw. tun muss, hat weniger Aufwand und möglicherweise auch weniger Rücksendungen zu verzeichnen. Das gilt auch für Anbieter, die in AGB unwirksame Klauseln vorsehen und sich beispielsweise – wenn auch zu Unrecht – auf unwirksame Gewährleistungsregelungen berufen. Dabei geht es nicht darum, dass der Verwender die Klausel gar nicht gerichtlich durchsetzen kann. Vielmehr geht es um die Kunden, die das nicht wissen und „klein beigeben“.

Außerdem verbietet das Wettbewerbsrecht Irreführungen (z.B. durch „Mondpreise“, die nie wirklich von jemandem verlangt wurden oder durch falsche Produktbeschreibungen). Seit den letzten Änderungen enthält das UWG auch Regelungen zur Irreführung durch Unterlassen. Dabei fordert das UWG Mindestinformationen, die Marktteilnehmer für ihre Angebote und Leistungen bereitstellen müssen (etwa Preisangaben). Auch herabsetzende Äußerungen über Konkurrenten und deren Produkte oder die Nachahmung bekannter Produktgestaltung können wettbewerbswidrig sein. Insgesamt stellt das Wettbewerbsrecht den „Zaun“ dar, der eine Grenze für unsauberes geschäftliches Handeln ziehen soll. Daher können auch Vorschriften aus eigentlich ganz anderen Bereichen (z.B. dem Lebensmittelrecht, dem Arznei- und Heilmittelwerberecht, dem Glücksspielrecht oder dem Datenschutzrecht) wettbewerbsrechtlich wichtig werden.

Vorschriften im Wettbewerbsrecht

Dabei kennt das Gesetz keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Unternehmen. Alle müssen wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten – und können sich auch darauf berufen, wenn Konkurrenten dagegen verstoßen.

Ob Abmahnungen und Wettbewerbsstreitigkeiten wirklich in jedem Fall notwendig und sinnvoll sind, kann man bezweifeln. Da es in Deutschland keine „Wettbewerbspolizei“ mit staatlichen Ordnungshütern gibt, kann das aber dahinstehen. Das geltende Recht stellt für alle Marktteilnehmer die gleichen „Spielregeln“ auf, die es zu beachten gilt.

Jeder Unternehmer tut daher gut daran, die für ihn geltenden Regeln zu beachten. Wettbewerbstreitigkeiten sind teuer, aber oft vermeidbar. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Ihre Waren und Dienstleistungen rechtmäßig anbieten und Streitigkeiten vermeiden wollen. Die Prüfung von Angeboten und Werbung und der Einsatz „ordentlicher“ Geschäftsbedingen ist fast immer günstiger als eine einzige Abmahnung. Unsere Strategie setzt dabei auf frühzeitige Unterstützung und Beratung. Wer Angebote von Anfang an richtig gestaltet, geht auch weniger Risiken ein. Das spart Kosten und Nerven.

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Eng mit dem Wettbewerbsrecht verbunden ist auch das Kartellrecht. Gegenstände des Kartellrechts sind insbesondere das Verbot bzw. die Überprüfung von Kartellen (Zusammenschlüssen von Unternehmen), das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Darüber hinaus sieht das Kartellrecht z.B. eine Verpflichtung vor, Aufträge öffentlicher Auftraggeber ab einem gewissen Volumen auszuschreiben. Als öffentlicher Auftraggeber oder als Marktteilnehmer unterstützen wir Sie bei der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, aber auch bei der Verteidigung gegen kartellrechtswidriges Verhalten Dritter.

BBS ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Wettbewerbs- und Kartellrecht. Wir prüfen beispielsweise Ihre AGB, ihren Internetauftritt oder Ihre Werbekonzepte und erstellen für Sie ordnungsgemäße Rechtstexte. Im Fokus unserer Tätigkeit steht dabei stets eine juristisch und kaufmännisch vertretbare Lösung, nicht lediglich der Hinweis darauf, was rechtlich bedenklich ist

Natürlich helfen wir Ihnen auch, wenn Wettbewerber Ihre Rechte verletzen oder gegen Sie vorgehen, Ihnen z.B. eine Abmahnung geschickt haben. Wir unterstützen Sie dabei, Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten effektiv zu nutzen, Grenzbereiche zu erkennen, aber auch unnütze Kosten aussichtsloser Streitigkeiten zu vermeiden.

Wir liefern Ihnen für Ihr Unternehmen praxisgerechte und kostenorientierte Lösungen und kompetente Beratung, damit Sie sich auf das eigentlich Wichtige konzentrieren können – Ihr Geschäft.

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