Bundesgerichtshof zum Patentrecht: KI kann kein Erfinder im Sinne des Patentrechts sein – Natürliche Person als Erfinder grundsätzlich möglich, aber auch nötig, wenn wenn KI zur Schaffung technischer Neuerungen verwendet wurde.

BGH, Beschluss vom 11.06.2024
Aktenzeichen: X ZB 5/22
Patentrecht, Erfinderrecht,

Der BGH hat entschieden, dass künstliche Intelligenz kein Erfinder im Sinne des Patentrechts sein kann. Für eine Patentanmeldung ist eine natürliche Person als Erfinder grundsätzlich möglich, aber auch erforderlich auch wenn ein KI-System verwendet wurde.

Sinngemäße Leitsätze des BGH:

1. Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG kann nur eine natürliche Person sein. Ein maschinelles, aus Hard- oder Software bestehendes System kann auch dann nicht als Erfinder benannt werden, wenn es über Funktionen künstlicher Intelligenz verfügt

2. Die Benennung einer natürlichen Person als Erfinder ist auch dann möglich und erforderlich, wenn zum Auffinden der beanspruchten technischen Lehre ein System mit künstlicher Intelligenz eingesetzt worden ist.

3. Die Benennung einer natürlichen Person als Erfinder im dafür vorgesehenen amtlichen Formular genügt nicht den Anforderungen aus § 37 Abs. 1 PatG, wenn zugleich beantragt wird, die Beschreibung um den Hinweis zu ergänzen, die Erfindung sei durch eine künstliche Intelligenz generiert oder geschaffen worden.

4. Die Ergänzung einer hinreichend deutlichen Erfinderbenennung um die Angabe, der Erfinder habe eine näher bezeichnete künstliche Intelligenz zur Generierung der Erfindung veranlasst, ist rechtlich unerheblich und rechtfertigt nicht die Zurückweisung der Anmeldung nach § 42 Abs. 3 PatG.

BGH, Beschluss vom 11. Juni 2024 – X ZB 5/22

KI ist leicht verfügbar und einfach zu bedienen. Leider sind sich viele Unternehmen nicht bewusst, dass die Produktion von Arbeitsergebnissen mit KI ganz andere und möglicherweise weitreichendere Folgen hat als der Einsatz menschlicher Arbeitskräfte. KI kann keine urheberrechtlich geschützten Werke produzieren und KI kann keine patentierbaren Erfindungen machen.  Daher ist eine vorausschauende und informierte Vorbereitung und Strategie erforderlich, wenn künstliche Intelligenz im Unternehmen eingesetzt wird.