Landgericht Berlin: 25 Klauseln in Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google unwirksam

AGB und Inhaltskontrolle Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der sogenannten Inhaltskontrolle. Nach den in den §§ 305 ff. BGB enthaltenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen darf das „Kleingedruckte“ nicht überraschend sein, den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen und auch nicht gegen die in

BGH: Urteil zur Bedeutung von „Factory Outlet“ und „Markenqualität“

Wettbewerbsrecht: Irreführungen sind unzulässig Im Wettbewerbsrecht gilt das Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen. Dies bezieht sich insbesondere auf Werbung, welche nach der Bestimmung des § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht täuschend wirken darf. Dies bedeutet, dass durch die

Landgericht Hamburg: SAP muss Handel mit gebrauchter Software dulden

Darf Download-Software weiterverkauft werden? Das Landgericht Hamburg hat zu der im geschäftlichen Verkehr höchst bedeutsamen Frage entschieden, ob Softwareanbieter den Weiterverkauf „gebrauchter“ Software verbieten können. Diese Frage wird für Datenträger von Standard-Software durch § 17 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes geregelt:

BGH zu Möbelversandhandels-AGB: Haftungsausschluss für Verspätung unwirksam

AGB: das müssen Sie wissen Anders als individuelle Verträge, also solche Vereinbarungen, die zwischen den Beteiligten Parteien ausgehandelt werden, unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen einer so genannten Inhaltskontrolle. Die §§ 305 und fortfolgende des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten teilweise detaillierte Anforderungen an

Hilfe oder Haftungsfalle? BGH urteilt zur Empfehlungswerbung per E-Mail

Emailwerbung: Übersicht zur Rechtslage Die Rechtslage für den Versand von E-Mail-Werbung ist rechtlich (insbesondere wettbewerbsrechtlich und datenschutzrechtlich) verhältnismäßig klar und durch zahlreiche Urteile gefestigt: Wer Werbe-E-Mails versendet, benötigt hierzu die Zustimmung der Person, deren E-Mail-Adresse Ziel der Werbe-E-Mails ist. Das

Landgericht Wiesbaden: Herausgabe von Webspace-Passwörtern durch einstweilige Anordnung

Die Internetdomain: Mehr als nur ein Wort Eine Domain ist nicht nur der Inhalt der Adresszeile eines Internet-Browsers und auch nicht nur die „Hausnummer“ eines Internetauftritts. Für viele Unternehmen ist die Bezeichnung, unter der die eigene Internetseite abrufbar ist, essenzieller