KI darf nicht lügen: Haftung des Betreibers für Falschaussagen einer KI

Die Kampagnen-Organisation Campact e.V. hat gemäß einer eigenen Presserklärung vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung des gegen die Betreibergesellschaft X.AI LLC des in die Social-Media-Plattform X.com (ehemals Twitter) integrierten KI-Chatbots Grok wegen einer falschen Tatsachenbehauptung erwirkt. Grok ist als

KI-generierte Stimme verletzt Persönlichkeitsrecht: LG Berlin spricht Synchronsprecher fiktive Lizenzgebühr iHv. 4.000 € für Voice-Cloning/Audio-Deepfake zu

Ein YouTuber muss 4.000 € an einen bekannten Synchronsprecher zahlen, weil er dessen Stimme mittels KI geklont hat – so hat das Landgericht Berlin entschieden (Urteil vom 20.08.2025, Az. 2 O 202/24 im Volltext). Der Beklagte ist Betreiber eines YouTube Kanals