Wichtige Änderung im E-Commerce: „Widerrufs-Button“ wird ab 19. Juni 2026 Pflicht im B2C-Geschäft

Ab Sommer 2026 müssen alle Händler und Dienstleister, die B2C-Fernabsatzverträge über Websites oder Apps schließen, eine elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufs-Button“) bereitstellen. Wer bis zum 19.06.2026 nicht umstellt, riskiert verlängerte Widerrufsfristen, Abmahnungen und Bußgelder. Worum es geht und was zu tun ist: 1. Hintergrund

OLG Frankfurt a. M. : Softwareentwicklung als Dienstvertrag

Urteil zur Auslegung eines IT-Projektvertrages Im Bereich der Softwareentwicklung gibt es traditionell 2 Möglichkeiten der Vertragsgestaltung: Werkvertrag: Der Entwickler schuldet den Erfolg, d.h. die Lieferung einer funktionsfähigen Software, die die vertraglich definierten Anforderungen erfüllt. Beispiel: Entwicklung einer maßgeschneiderten SaaS-Lösung mit

Kammergericht Berlin: einseitiges Preiserhöhungsrecht in Sony-AGB unwirksam.

Urteil: Preisanpassung und Leistungsänderung Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30.10.2024 (Az.: 23 MK 1/23) bezieht sich auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Sony Interactive Entertainment Network Europe Ltd. Es ging um die rechtliche Überprüfung von Klauseln, die