Bundesverfassungsgericht konkretisiert Urheberrechte: Kein Verbietungsrecht gegen Aufstellen eines Sessels

Bundesverfassungsgericht bestätigt BGH: Aufstellen eines Sitzmöbels ist keine Verbreitung Das Bundesverfassungsgericht hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung (BVerfG,  Beschluss vom 19.7.2011, AZ: 1 BvR 1916/09) den Umfang der aus dem Urheberrecht resultierenden Verbietungsrechte konkretisiert. Das Gericht bestätigte eine Entscheidung des

LG München I: Schlecht formulierte Abmahnung wird „Kostenbumerang“

Die Abmahnung: Werkzeug zur Kostenverringerung Wenn auch der Erhalt einer Abmahnung beim Adressaten selten zu großer Freude führt: eigentlich ist die Abmahnung ein Instrument zur Förderung des Rechtsfriedens. Durch die Abmahnung soll eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten gefördert werden. Der

(k)ein Kinderspiel: BGH zum Urheberrecht an Spielen

Urheberrecht für Spiele: Anforderungen hoch Das Urheberrecht schützt den Urheber vor der unberechtigten Verwertung seines Werkes. Der Urheber kann Dritten verbieten, von seinem Werk auf urheberrechtlich relevante Art und Weise Gebrauch zu machen. Allerdings fordert die Rechtsprechung für das Bestehen von

Ernstfall Abmahnung: wie Sie richtig reagieren

Abgemahnt – was tun? Auf zahllosen Internetseiten werden aktuelle Urteile (im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und zu vielen anderen Themen) veröffentlicht, kommentiert und zusammengefasst. Man gewinnt beinahe den Eindruck, dass das Internet durch juristische Informationen geradezu überflutet wird. Andererseits erweisen sich

Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Becher im Eimer

Wettbewerbsrechtlicher Schutz für Produktdesigns? Wer seine Gestaltungen nicht durch gewerbliche Schutzrechte sichert, hat bei der Plagiaten und Raubkopien oft das Nachsehen. Es gilt nämlich der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Wenn ein Produktdesign nicht durch Geschmacksmuster, Patente oder Gebrauchsmuster einem Sonderschutz unterliegt,

Markenrecht: keine Gnade für den Goldhasen

Warenform als Marke Seit der Einführung des Markengesetzes  können beliebige Zeichen Markenschutz erlangen. Auch  dreidimensionale Gestaltungen, die die Form einer Ware wiedergeben,  können als Marke eingetragen werden (sog. „Formmarke“). Soweit die  Theorie. In der Praxis ist Markenschutz für Warenformen nur