IT-Recht und Datenschutzrecht unterliegt einem extrem schnellen Wandel. Gesetze und Rechtsvorschriften von vor einem Jahr können heute schon nicht mehr oder anders gelten. Source-Code, ASP, Cloudcomputing, Privacy, KI/AI- diese Begriffe allein stellen jeden Geschäftsführer vor praktische Herausforderungen. Gut, wenn er sich dann in Rechtsfragen in die Hände von kompetenten Profis begibt. Die Kanzlei BBS Rechtsanwälte berät Sie gern, in Hamburg und international. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zum IT-Recht und Datenschutzrecht.

Das IT-Recht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Die meisten Rechtsfragen rund um neue Erscheinungsformen elektronischer Kommunikation werden unter diesem Kunstbegriff zusammengefasst. Das betrifft zum einen etwa grundlegende Regeln für Informationen und Angebote im Internet und das Email-Marketing, aber auch rechtliche Besonderheiten neuer Kommunikationsformen und Dienste wie Web 2.0, Cloud-Computing, Augmented Reality und Software as a service (SaaS), Künstlicher Intelligenz und der damit verbundenen Technologien. Insbesondere Rechtsfragen zur Funktionsweise von Software und Nutzungsrechten an Software sind hiermit eng verwoben. Die Einführung neuer Hard- und Software im Unternehmen stellt nicht nur eine technische Herausforderung dar. Auch rechtliche Fragen müssen berücksichtigt werden, wenn ein Projekt erfolgreich zum Abschluss gebracht werden soll. Wer haftet für welche Leistungen? Welche Nutzungsrechte sollen eingeräumt werden? Wie ist es um Rechte Dritter bestellt, beispielsweise bei der Verwendung, Veränderung oder Weiterentwicklung von Open-Source/Open-Content oder Public Domain-Komponenten? Wie soll die Anpassung der Software an den technischen Fortschritt sichergestellt werden? Welche Mitwirkungen schuldet der Auftraggeber? Antworten auf diese Fragen liefern etwa das Urheberrecht, aber auch ganz andere „klassische“ Rechtsgebiete wie das Werkvertragsrecht.

Wo greift das IT-Recht?

Ein gescheitertes Softwareprojekt kann für ein Unternehmen katastrophale Folgen haben. Aber auch Anbieter von Software und Entwicklungsleistungen sollten sich auf klare und belastbare Vertragsregelungen verlassen können.

Darüber hinaus gelten für den elektronischen Geschäftsverkehr besondere rechtliche Bedingungen. So bestehen für Fernabsatzverträge besondere gesetzliche Widerrufsrechte und Belehrungspflichten, die in der „Offline-Welt“ so nicht vorkommen.

Zudem haben typische Fragestellungen aus den „klassischen Medien“ auch in den neuen Medienformen unveränderte Relevanz: Überall, wo Informationen veröffentlicht werden, sind darüber hinaus die Rechte der betroffenen Personen sowie der Inhaber von Rechten an den Inhalten zu beachten. Eine Beleidigung in einem Internetforum wird dabei nicht anders beurteilt als die gleiche Äußerung unter anwesenden Personen. Wer Abbildungen anderer Personen, von Dritten erstellte Texte oder Fotografien im Internet verwendet, sollte jedoch die Rechtslage vorher sorgfältig abklären. Eine Vielzahl risikoreicher und teurer Rechtsstreitigkeiten findet ihren Grund in der einfachen und schnellen Informationsbereitstellung im Internet.

Das Datenschutzrecht

Wo es um Informationen geht, ist auch der Datenschutz ein wichtiger Aspekt. Personenbezogene Daten dürfen nur im gesetzlich zulässigen Umfang erhoben und verarbeitet werden. Regeln dazu enthalten das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und beispielsweise Sondervorschriften im Telemediengesetz (TMG) oder im Telekommunikationsgesetz (TKG). Nachlässigkeiten und Unkenntnis im Bereich des Datenschutzes sollten unbedingt vermieden werden. Dabei geht es nicht nur um das Risiko behördlicher Strafen oder um die Kosten der Anpassung bestehender Geschäftsmodelle und Infrastrukturen an die rechtlichen Vorgaben, wenn diese nicht von Anfang an eingehalten wurden. Gerade im E-Commerce ist das Vertrauen der Nutzer für den kommerziellen Erfolg eines Angebotes oft entscheidend. Kompetenz im Datenschutz ist ein Verkaufsargument. Datenschutzmängel können hingegen das Renommee eines Unternehmens empfindlich schädigen.

Besonders sensibel ist der Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen, insbesondere die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten. Die technischen Möglichkeiten länderübergreifender Datenverwaltung sind nahezu unbegrenzt. Umso mehr gilt es aber, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Gerade in diesem Bereich sind Sanktionen der Aufsichtsbehörden, arbeitsrechtliche Schritte einzelner Betroffener oder Maßnahmen von Arbeitnehmervertretungen gefährlich, da sie hohe Folgekosten verursachen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn konzernweite Unternehmensprozesse und Softwarelösungen beispielsweise durch einen Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde verboten oder stillgelegt werden. Darüber hinaus führen datenschutzrechtliche Auseinandersetzungen im Unternehmen nicht selten auch zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Bei der Einführung neuer Verfahren dürfen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ebenso wenig verletzt werden wie individuelle Rechte einzelner betroffener Arbeitnehmer. Eine Lösung kann in diesem Bereich beispielsweise durch eine gute und interessengerecht gestaltete Betriebsvereinbarung erreicht werden. Leider erweist sich die inhaltliche Qualität derartiger Vereinbarungen erst lange nach dem Abschluss der Vereinbarung, beispielsweise wenn bereits geregelte Verfahren angepasst werden sollen. Sicherheit kann hier nur eine turnusmäßige Prüfung der bestehenden Betriebsvereinbarungen und auch eine rechtliche Kontrolle der Anpassungen von Hartz-und Software auf die Übereinstimmung mit bestehenden Vereinbarungen schaffen. Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten? SprechenSie uns an.

IT-Recht – wir unterstützen Sie kompetent

Wir beraten und unterstützen Sie mit Kompetenz und Erfahrung bei allen Herausforderungen des IT-Rechts. Verträge über den Erwerb oder die Lizenzierung von Software, Softwareentwicklungsverträge und komplexe Projektvereinbarungen gehören zu unserem besonderen Kompetenzfeld. Klare und praxisgerechte Vereinbarungen können „Projektruinen“ und deren Folgen vermeiden. Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Vertragslösungen, unterstützen Sie bei Verhandlungen und helfen bei Schwierigkeiten.

Externer Datenschutzbeauftragter Bestellung und Schulung

Auch bei allen Rechtsfragen zum E-Commerce finden Sie bei uns einen kompetenten und verständigen Ansprechpartner. Im Bereich des Datenschutzes bieten wir praxiserprobte und unternehmerisch sinnvolle Lösungswege, die ihr Geschäft erleichtern können. Bei Auseinandersetzungen mit datenschutzrechtlichem Inhalt entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam die richtige Strategie für eine zweckentsprechende Lösung. Wir zeigen zu beachtende Grenzen, aber auch Lösungen für eine interessengerechte und rechtmäßige Gestaltung von IT und Geschäftsprozessen. Als Betroffener stehen wir Ihnen zur Seite, um ihre Datenschutzrecht zu kennen und durchzusetzen.

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