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BGH: keine durchgestrichenen Preise bei Eröffnungsangeboten

  Eigenpreisgegenüberstellung: oft unzutreffend So genannte „Eigenpreisgegenüberstellungen“ sind beliebte Maßnahmen der Verkaufsförderung. Dabei wird bei der Preisangabe der aktuelle Preis hervorgehoben. Daneben befindet sich der eigentlich geltende oder vorher verlangte Preis, in der Regel durchgestrichen. Derartige Werbungen sind jedoch mitunter