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Ein-Buchstaben-Marke: BGH urteilt zum Schutzumfang

Eine Marke gibt ihrem Inhaber das Recht, Dritten zu verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für die vom Schutzbereich der Marke umfassten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Zu deutsch: der Markeninhaber hat einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwender