Marken- und Kennzeichenrecht
Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie dienen vor allem als Erkennungsmerkmale für den Anbieter bzw. Hersteller. Zum Markenrecht gehört auch das Recht an Unternehmenskennzeichen, etwa dem Firmennamen, Unternehmensschlagworten oder Werktiteln, die ebenfalls im Markengesetz geregelt sind.
Ein Marke ist ein reines Verbietungsrecht. Sie gibt Ihrem Inhaber das Recht, Dritten die Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verbieten, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Ein Nutzungsrecht folgt aus einer eingetragenen Marke nicht. Eine Marke ist vereinfacht dargestellt also keine „Baugenehmigung“ sondern die „Abrissverfügung gegen den Anbau des Mitbewerbers“.
Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und akustische Signale können Schutz als Marke oder Unternehmenskennzeichen genießen, wobei diese nicht notwendig „neu“ sein müssen. Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des jeweiligen Markenamtes des Landes, auf das sich der Schutz der Marke erstreckt. Dabei umfasst der Markenschutz in der Regel nur jene Waren und Dienstleistungen, für die mit der Anmeldung auch tatsächlich Schutz beansprucht wurde. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr, durch notorische Bekanntheit oder die Benutzung eines Werktitels entstehen. Als Werktitel geschützt sind Namen und Bezeichnungen von Druckschriften, Film-, Ton- Bühnen- oder sonstigen Werken, so z.B. von Computerspielen.
Markenanmeldung
Vor der Eintragung in das Markenregister prüft das jeweilige Markenamt im Anmeldeverfahren, ob das angemeldete Zeichen als herkunftshinweisendes Unterscheidungsmittel jener Waren oder Dienstleistungen geeignet ist, für die die Marke Schutz genießen soll. Zeichen, die jene Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben, sind vom Markenschutz ausgeschlossen. Ferner benennt das Markengesetz weitere, sogenannte „absolute Schutzhindernisse“, die der Eintragung entgegenstehen. Dazu gehören unter anderem Angaben, die von den potentiellen Abnehmern der vom beanspruchten Schutz umfassten Waren und Dienstleistungen lediglich als Beschaffenheits- oder Herkunftsangabe verstanden werden.
Die nationalen Markengesetze der Europäischen Länder und die Gemeinschaftsmarkenverordnung sehen keine Prüfung „relativer Schutzhindernisse“, also die Überprüfung möglicher Kollisionen mit älteren Kennzeichenrechten Dritte vor. Im Rahmen der Anmeldung ist es insofern besonderes wichtig, das Risiko einer möglichen Kollision durch eine gesonderte Recherche vorab zu überprüfen. Ansonsten riskiert der Benutzer eines Zeichens Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche von Inhabern älterer Marken, auch wenn er über eigene Markenrechte verfügt.
Wir betreuen Markenanmeldungen in Deutschland und mit Wirkung für die gesamte Europäische Union zu einem günstigen Pauschalpreis. Im Rahmen unseres Angebotes beraten wir Sie im Hinblick auf den für Sie individuell richtigen „Zuschnitt“ der Marke, also deren Schutzumfang, und unterziehen die anzumeldende Marke einer Überprüfung im Hinblick auf deren Eintragungsfähigkeit. Ferner führen wir eine Kollisionsrecherche durch, um mögliche Risiken aufgrund älterer Kennzeichenrechte Dritter aufzudecken, bevor ein Zeichen als Marke angemeldet und genutzt wird. Gerne übersenden wir Ihnen unser detailliertes Angebot auf Nachfrage.
Soweit Ihre Marke über die EU-Grenzen hinaus geschützt werden soll, unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Wenn ein solcher Markenschutz über die WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf erlangt werden kann, betreuen wir die Markenanmeldung selbst. Sollte die Anmeldung einzelner nationaler Marken im Ausland beabsichtigt oder notwendig sein, so ist nach dem nationalen Recht der meisten Staaten ein inländischer Vertreter von Nöten. Wir verfügen über ein weitreichendes internationales Netzwerk von Kollegen, die wir im Bedarfsfall für Sie einschalten und steuern. Gerne veranschlagen wir für Sie die voraussichtlichen Kosten Ihres angestrebten internationalen Markenschutzes.
Sollten im Zuge der Anmeldeverfahren Probleme entstehen, etwa durch Beanstandungen durch das jeweilige Markenamt oder im Rahmen von Widerspruchsverfahren aufgrund älterer Rechte Dritter, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Seite.
Markenverwaltung
Wir kümmern uns auch nach deren Eintragung weiter um Ihre Marken. Wir vertreten Ihre Marken auf Wunsch gegenüber den jeweiligen Ämtern und führen eine laufende Fristen- und Kollisionsüberwachung durch. Unsere Kollisionsüberwachung erschöpft sich dabei nicht in der Weiterleitung von automatisch generierten Kollisionshinweisen sondern besteht aus regelmäßigen Hinweisen auf konkrete Risiken für Ihre Marken. Auf Ihren Wunsch hin legen wir Widersprüche gegen kollidierende Neuanmeldungen ein oder kontaktieren die Anmelder zunächst direkt, um eine einvernehmliche Erledigung zu erreichen.
Bei größeren Markenportfolios führen wir gemeinsam mit unseren Mandanten ferner einmal pro Jahr eine Revision und Bewertung des Markenbestandes durch, um mögliche notwendige Veränderungen in der Markenstrategie herauszuarbeiten, die sowohl in die punktuelle Erweiterung des Markenschutzes münden kann als auch in eine Verschlankung des Portfolios. Gerade bei der Übernahme der Markenverwaltung haben wir für unsere Mandanten in der Vergangenheit dabei häufig nennenswerte Einsparpotentiale aber auch dringende Bedürfnisse zur punktuellen Erweiterung des Schutzes aufdecken können.
Markenlizenzen und Veräußerung von Marken
Die langjährige intensive Nutzung von Marken führt dazu, dass diese Marken einen bestimmten Ruf genießen und häufig auch ein Gefühl transportieren können, dass sich abseits der eigentlichen Markennutzung auch auf weitere Waren- oder Dienstleistungsbereiche übertragen lässt.
Durch die Nutzung solcher Marken für neue, bislang unbekannte Produkte oder Dienstleistungen lässt sich häufig ein schnellerer und erfolgreicherer Markteintritt realisieren als durch den eigenen Aufbau einer neuen Marke.
Dieser Umstand bietet mannigfaltige Vorteile sowohl für Markeninhaber als auch für Produzenten und Anbieter von Produkten und Dienstleistungen. Im Rahmen von Lizenzvereinbarungen kann Dritten das Recht gewährt werden, eine Marke für eigene Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Wir verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz im Zusammenhang mit der Lizensierung von Marken, sind regelmäßig auf den für den Europäischen Markt maßgeblichen Lizenzmessen präsent und kennen die Gepflogenheiten des Lizenzmarktes, eine Vielzahl seiner Protagonisten und übliche Konditionen. Vor diesem Hintergrund stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Lizenzfragen zur Verfügung, egal ob Sie Lizenzen erteilen oder Markenlizenzen für eigene Angebote in Anspruch nehmen wollen.
Marken stellen auch einen Vermögenswert dar, der etwa durch einen Verkauf realisiert werden kann. Für den Erwerber einer Marke bieten sich ebenfalls Vorteile, sei es nur die etwaig notwendige kurzfristige Verfügung über ein registriertes Schutzrecht oder den Imagetransfer durch den Erwerb einer emotional aufgeladenen Marke mit einer gewissen Historie. Seit Mitte der Neunzigerjahre ist eine Marke nicht mehr an den Geschäftsbetrieb des Inhabers gebunden; Marken sind in der Folge frei handelbar.
Im Zusammenhang mit der Veräußerung und dem Erwerb von Marken sind zahlreiche Fragen zu klären, die wir gerne mit Ihnen diskutieren, bevor entsprechende Vereinbarungen aufgesetzt werden und die Übertragung der Inhaberschaft vollzogen wird.
Rechtsförmliche Markenstreitigkeiten
Rechtsförmliche Markenstreitigkeiten beschreiben die Auseinandersetzung um den Bestand einer Marke. Insofern bestehen zahlreiche Ansatzpunkte: Marken können nicht nur im Rahmen von Widerspruchsverfahren angegriffen werden, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen von Löschungsverfahren wegen älterer Rechte, absoluter Schutzhindernisse oder Verfall der Marken aufgrund mangelnder Benutzung.
Wir vertreten Ihre Interessen im Zusammenhang mit rechtsförmlichen Verfahren sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht, als auch im Instanzenzug der Gemeinschaftsmarkenverordnung, wobei Sie auf unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von derartigen Verfahren bauen können, egal ob die Löschung fremder Marken erreicht werden soll oder der Bestand Ihrer Marke angegriffen wird.
Markenverletzungsverfahren
Die Erlangung des Rechts, Dritten die Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verbieten zu können, ist das Ziel einer jeden Markenstrategie im juristischen Sinne. Es verschafft dem Markeninhabers die Möglichkeit zur Kontrolle über seine Marke und sichert den gesetzlichen Anspruch auf sein ausschließliches Recht an der Marke.
Die Überwachung der eigenen Marke und des Wettbewerbs mündet insofern regelmäßig in Streitigkeiten, die meist mit einer Abmahnung beginnen, in dessen Rahmen der Verletzer einer Marke unter Androhung gerichtlicher Schritte zur Unterlassung einer bestimmten Handlung aufgefordert wird. Eine solche Abmahnung ist lediglich in wenigen Fällen – etwa im Bereich der Produktpiraterie – verzichtbar. Soweit vom Verletzer der Marke keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird, stehen dem Markeninhaber die zivilprozessualen Instrumente zur Durchsetzung seiner Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Beseitigung der Rechtsverletzung zur Verfügung. Formelle Mängel an der Abmahnung führen regelmäßig nicht dazu, dass diese schlechterdings zurückgewiesen werden kann, ohne sich ansonsten „zu verhalten“.
Juristisch und kaufmännisch jeweils individuell auf die Motivation und die Risikobereitschaft des Markeninhabers abgestimmte Strategien zur Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche und der Verfolgung von Produktpiraterie erfordern die umfassende Kenntnis sowohl des materiellen Markenrechts als auch des prozessualen Instrumentariums. Gleiches gilt auch für die Beratung und prozessuale Vertretung dessen, der vom Markeninhaber in Anspruch genommen wurde.
Wir bieten Ihnen eine entsprechende individuelle Beratung und Vertretung an und werden Ihnen vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich klare Einschätzungen zu Chancen und Risiken einer streitigen Auseinandersetzung und mögliche Handlungsoptionen liefern.
In sämtlichen Fragen der Anmeldung, der Verwertung der Verletzung oder der Löschung von Marken stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
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