LG München I: Urheberrechtsverletzung durch KI-Sprachmodelle – GEMA obsiegt in erster Instanz gegen OpenAI

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat gemäß einer Presserklärung des Landgerichts München vor dem Landgericht München I  in erster Instanz gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe Open AI gewonnen und ein Urteil auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz

Werbeblocker IV vor dem BGH: Urheberrecht an Websites und Werbe-Monetarisierung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31. Juli 2025 mit seiner Entscheidung „Werbeblocker IV“ (Az. I ZR 131/23, Volltext abrufbar hier) einen neuen rechtlichen Akzent in der Debatte um Werbeblocker für Webbrowser gesetzt. Anders als in früheren Verfahren lag der Fokus

EuGH: Link als Urheberrechtsverletzung

EuGH: Verlinkung durch kommerzieller Anbieter auf urheberrechtlich geschützte Inhalte kann Urheberrechtsverletzung darstellen In einer Entscheidung vom 04.09.2016 hat der EuGH die bestehenden Regelungen über die Verantwortlichkeit für Hyperlinks weiter konkretisiert. Der EuGH nimmt eine Urheberrechtsverletzung in Fällen an, in denen

Landgericht Hamburg: SAP muss Handel mit gebrauchter Software dulden

Darf Download-Software weiterverkauft werden? Das Landgericht Hamburg hat zu der im geschäftlichen Verkehr höchst bedeutsamen Frage entschieden, ob Softwareanbieter den Weiterverkauf „gebrauchter“ Software verbieten können. Diese Frage wird für Datenträger von Standard-Software durch § 17 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes geregelt:

Datenschutzrecht: 145.000 Euro Bußgeld gegen Google

Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Professor Johannes Caspar hat nach eigener Mitteilung gegen die Google Inc. wegen unzulässiger Erhebung von WLAN-Daten ein Bußgeld von € 145.000 verhängt. Bei der Erhebung von Daten für den Google-Dienst „Street View“ sei es

Besichtigung von Software-Quellcode: keine zu hohen Anforderungen

Urheberrecht: Besichtigung von Software-Quellcode Der Quellcode (Sourcecode) von Software spielt bei Streitigkeiten um die Verletzung von Urheberrechten an Software eine entscheidende Rolle. Software ist gemäß § 69a des Urheberrechtsgesetzes als Werk im Sinne des Urheberrechts grundsätzlich schutzfähig. Gegenstand des Schutzes