Einträge von Thomas Brehm

AG Köln: Kein DSGVO-Verstoß – Detektivbeobachtung als Beweis im Kündigungsschutzprozess

Urteilszusammenfassung: LAG Köln, Urteil vom 11.02.2025 – 7 Sa 635/23 Im vorliegenden Fall hatte ein langjähriger Fahrkartenkontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens während seiner Arbeitszeit wiederholt private Aktivitäten unternommen. Aufgrund konkreter Hinweise aus dem Kollegenkreis beauftragte der Arbeitgeber eine Detektei, den Mitarbeiter

BGH verschärft Haftung: Verbraucherschutzverbände dürfen gegen Datenschutzverstöße klagen

BGH-Urteil zu DSGVO-Klagen: Verbraucherschutz vs. Systemrisiken durch Wettbewerbsverbände Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. März 2025 (I ZR 186/17) klargestellt, dass Verbraucherschutzverbände Datenschutzverstöße nach der DSGVO als Wettbewerbsverstöße verfolgen können – auch ohne konkreten Schadensfall. Die Entscheidung stärkt

E-Mail-Verschlüsselung im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Haftung: Eine Analyse aktueller Gerichtsentscheidungen

Die digitale Kommunikation über E-Mail ist aus dem geschäftlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch während die Technik rasant fortschreitet, hinkt die Rechtsentwicklung oft hinterher. Zwei wegweisende Urteile der Oberlandesgerichte Karlsruhe (27.07.2023, 19 U 83/22) und Schleswig (18.12.2024, 12 U 9/24)

BGH-Urteil zu Datenschutz: Unerwünschte Werbe-E-Mail allein begründet kein Schmerzensgeld

Wesentliches BGH-Urteil zum Datenschutz: Unerwünschte Werbe-E-Mail allein begründet keinen DSGVO-Schadensersatz Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 28. Januar 2025 (Az.: VI ZR 109/23) eine wichtige Entscheidung zum immateriellen Schadensersatz (vulgo: „Schmerzensgeld“) nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) getroffen. Das oberste

OLG Frankfurt a. M. : Softwareentwicklung als Dienstvertrag

Urteil zur Auslegung eines IT-Projektvertrages Im Bereich der Softwareentwicklung gibt es traditionell 2 Möglichkeiten der Vertragsgestaltung: Werkvertrag: Der Entwickler schuldet den Erfolg, d.h. die Lieferung einer funktionsfähigen Software, die die vertraglich definierten Anforderungen erfüllt. Beispiel: Entwicklung einer maßgeschneiderten SaaS-Lösung mit