Einträge von Thomas Brehm

BGH verschärft Haftung: Verbraucherschutzverbände dürfen gegen Datenschutzverstöße klagen

BGH-Urteil zu DSGVO-Klagen: Verbraucherschutz vs. Systemrisiken durch Wettbewerbsverbände Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. März 2025 (I ZR 186/17) klargestellt, dass Verbraucherschutzverbände Datenschutzverstöße nach der DSGVO als Wettbewerbsverstöße verfolgen können – auch ohne konkreten Schadensfall. Die Entscheidung stärkt

E-Mail-Verschlüsselung im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Haftung: Eine Analyse aktueller Gerichtsentscheidungen

Die digitale Kommunikation über E-Mail ist aus dem geschäftlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch während die Technik rasant fortschreitet, hinkt die Rechtsentwicklung oft hinterher. Zwei wegweisende Urteile der Oberlandesgerichte Karlsruhe (27.07.2023, 19 U 83/22) und Schleswig (18.12.2024, 12 U 9/24)

BGH-Urteil zu Datenschutz: Unerwünschte Werbe-E-Mail allein begründet kein Schmerzensgeld

Wesentliches BGH-Urteil zum Datenschutz: Unerwünschte Werbe-E-Mail allein begründet keinen DSGVO-Schadensersatz Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 28. Januar 2025 (Az.: VI ZR 109/23) eine wichtige Entscheidung zum immateriellen Schadensersatz (vulgo: „Schmerzensgeld“) nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) getroffen. Das oberste

OLG Frankfurt a. M. : Softwareentwicklung als Dienstvertrag

Urteil zur Auslegung eines IT-Projektvertrages Im Bereich der Softwareentwicklung gibt es traditionell 2 Möglichkeiten der Vertragsgestaltung: Werkvertrag: Der Entwickler schuldet den Erfolg, d.h. die Lieferung einer funktionsfähigen Software, die die vertraglich definierten Anforderungen erfüllt. Beispiel: Entwicklung einer maßgeschneiderten SaaS-Lösung mit

Kammergericht Berlin: einseitiges Preiserhöhungsrecht in Sony-AGB unwirksam.

Urteil: Preisanpassung und Leistungsänderung Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30.10.2024 (Az.: 23 MK 1/23) bezieht sich auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Sony Interactive Entertainment Network Europe Ltd. Es ging um die rechtliche Überprüfung von Klauseln, die