KI-Recht: Urteil zur Haftung für KI-generierte Inhalte | Wenn die KI phantasiert

Das Urteil des Landgerichts Kiel mit dem Aktenzeichen 6 O 151/23 vom 29.02.2024 behandelt einen wichtigen  Fall zur Haftung für KI-generierte Inhalte und stellt gleichzeitig eine der ersten Entscheidungen zu diesem Zukunftsthema dar: 

Sachverhalt: KI gestützte Veröffentlichung unrichtig

Ein Wirtschaftsinformationsdienst veröffentlichte mittels einer KI-gestützten Analyse fälschlicherweise, dass ein Unternehmen wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister zu löschen sei.
Das betroffene Unternehmen klagte daraufhin auf Unterlassung.

Entscheidung: Haftung des KI-Betreibers

Das Landgericht Kiel hat der Klage stattgegeben und entschieden:
Die Wirtschaftsauskunftei haftet als unmittelbarer Störer für die durch KI erzeugten Falschinformationen.
Es liege eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts vor.
Der Beklagte wurde zur Unterlassung und zur Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt.

Begründung

Der Dienst kann sich nicht darauf berufen, nicht an dem automatisierten Verfahren beteiligt gewesen zu sein, da er bewusst KI zur Beantwortung von Suchanfragen eingesetzt hat.
Die Beklagte habe sich die KI-generierten Inhalte zu eigen gemacht und nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung übernommen.
Es bestehe Wiederholungsgefahr, da der Fehler jederzeit wieder auftreten könne.

Das Urteil ist richtungsweisend für die Haftung von Unternehmen, die KI-Systeme zur automatisierten Informationsverarbeitung einsetzen. Es zeigt, dass Betreiber für die Richtigkeit der von ihren KI-Systemen generierten Informationen verantwortlich bleiben und entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen implementieren müssen. Einen gesetzlichen Zwang hierzu sieht die KI-Verordnung (AI Act) der Europäischen Union nicht für jede Form von KI, sondern vornehmlich für Hochrisiko-KI vor. Da der Nutzer der KI-Inhalte aber für deren Richtigkeit haften kann, ist eine entsprechende Strategie ein entscheidender Beitrag zum Risikomanagement.