Markenrecht und Kennzeichenrecht sichern Alleinstellungsmerkmale im Wettbewerb. Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie dienen vor allem als Erkennungsmerkmal für den Anbieter bzw. Hersteller. Zum Markenrecht gehört auch das Recht an Unternehmenskennzeichen, etwa an Firmennamen, Unternehmensschlagworten oder Werktiteln (z.B. der Name von Büchern, Zeitschriften, Spielen, Computerprogrammen/Software, Filmen und Bühnen- bzw. Theaterstücken), die ebenfalls im Markengesetz geregelt sind. Sie suchen einen Experten für Markenrecht oder Kennzeichenrecht in Hamburg? BBS Rechtsanwälte sind als spezialisierte Kanzlei Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz.
Experten für Markenrecht und Kennzeichenrecht in Hamburg
Ein Marke ist vor allem ein Verbietungsrecht. Sie gibt Ihrem Inhaber das Recht, Dritten die Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verbieten, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Ein Nutzungsrecht folgt aus einer eingetragenen Marke gegenüber Inhabern älterer Rechte nicht. Eine Marke ist vereinfacht dargestellt also keine „Baugenehmigung“ sondern die „Abrissverfügung gegen den Anbau des Mitbewerbers“.
Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und akustische Signale können Schutz als Marke oder Unternehmenskennzeichen genießen, wobei diese nicht notwendig „neu“ sein müssen. Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des jeweiligen Markenamtes des Landes, auf das sich der Schutz der Marke erstreckt. Dabei umfasst der Markenschutz in der Regel nur jene Waren und Dienstleistungen, für die mit der Anmeldung auch tatsächlich Schutz beansprucht wurde. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr, durch notorische Bekanntheit oder die Benutzung eines Werktitels entstehen.
Markenrecht: Wichtiges zur Markenanmeldung
Vor der Eintragung in das Markenregister prüft das jeweilige Markenamt im Anmeldeverfahren, ob das angemeldete Zeichen nach den Vorschriften des Markengesetzes (MarkenG) als Unterscheidungsmittel für die Waren oder Dienstleistungen geeignet ist, für die die Marke Schutz genießen soll. Zeichen, die solche Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben, sind vom Markenschutz ausgeschlossen. Ferner benennt das Markengesetz weitere, sogenannte „absolute Schutzhindernisse“, die der Eintragung entgegenstehen. Dazu gehören unter anderem Angaben, die von den potentiellen Abnehmern der vom beanspruchten Schutz umfassten Waren und Dienstleistungen lediglich als Beschaffenheits- oder Herkunftsangabe verstanden werden. Marken, die einem solchen Eintragungshindernis unterliegen, können vom Markenamt zurückgewiesen werden. Die Gebühr für die Markenanmeldung wird in diesem Fall nicht erstattet.
Der Eintragung und Benutzung einer Marke können aber auch ältere Rechte Dritter auch entgegenstehen. Die nationalen Markengesetze der Europäischen Länder und die Gemeinschaftsmarkenverordnung sehen jedoch keine Prüfung solcher „relativer Schutzhindernisse“, also die Überprüfung möglicher Kollisionen mit älteren Kennzeichenrechten Dritte vor. Im Rahmen der Anmeldung ist es insofern besonderes wichtig, das Risiko einer möglichen Kollision durch eine gesonderte Recherche vorab zu überprüfen. Ansonsten riskiert der Benutzer eines Zeichens Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche von Inhabern älterer Marken, auch wenn er über eigene Markenrechte verfügt. Eine Markenrecherche kann Sie also davor bewahren, gegebenenfalls nach Jahren von einem Inhaber älterer Markenrechte eine Abmahnung zu erhalten und auf Unterlassung der Benutzung Ihrer Marke in Anspruch genommen zu werden.
BBS Law – viel Erfahrung im Markenrecht, Hamburg: Wir betreuen als spezialisierte Anwaltskanzlei Markenanmeldungen in Deutschland und mit Wirkung für die gesamte Europäische Union zu einem günstigen Pauschalpreis. Z.B. berechnen wir für eine Markenanmeldung in Deutschland insgesamt € 480 zuzüglich Umsatzsteuer und Amtsgebühren. Eine Marke mit 3 Klassen in Deutschland kostet Sie damit deutlich weniger als 900 Euro. Für eine Markenaneldung ist die Vertretung durch einen Anwalt nicht vorgeschrieben – aber hilfreich, sicher und oft kostensparend. Im Rahmen unseres Angebotes beraten wir Sie im Hinblick auf den für Sie individuell richtigen „Zuschnitt“ der Marke, also deren Schutzumfang, und unterziehen die anzumeldende Marke einer Überprüfung im Hinblick auf deren Eintragungsfähigkeit. Ferner führen wir eine Kollisionsrecherche durch, um mögliche Risiken aufgrund älterer Kennzeichenrechte Dritter aufzudecken, bevor ein Zeichen als Marke angemeldet und genutzt wird. Gerne übersenden wir Ihnen unser detailliertes Angebot.
Internationales Markenrecht: Soweit Ihre Marke über die EU-Grenzen hinaus geschützt werden soll, unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Wenn ein solcher Markenschutz über die WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf erlangt werden kann, betreuen wir die Markenanmeldung selbst. Sollte die Anmeldung einzelner nationaler Marken im Ausland beabsichtigt oder notwendig sein, so ist nach dem nationalen Recht der meisten Staaten ein inländischer Vertreter von Nöten. Wir verfügen über ein weitreichendes internationales Netzwerk von Kollegen, die wir im Bedarfsfall für Sie einschalten und steuern. Gerne veranschlagen wir für Sie die voraussichtlichen Kosten Ihres angestrebten internationalen Markenschutzes.
Sollten im Zuge der Anmeldeverfahren Probleme entstehen, etwa durch Beanstandungen durch das jeweilige Markenamt (z.B. mangelnde Unterscheidungskraft gem. § 8 MarkenG) oder im Rahmen von Widerspruchsverfahren aufgrund älterer Rechte Dritter, stehen wir Ihnen als spezialisierte Kanzlei für nationales und internationales Markenrecht und Kennzeichenrecht nicht nur in Hamburg ebenfalls gerne zur Seite.
Markenverwaltung
Wir kümmern uns auch nach deren Eintragung weiter um Ihre Marken. Wir vertreten Ihre Marken auf Wunsch gegenüber den jeweiligen Ämtern und führen eine laufende Fristen- und Kollisionsüberwachung durch. Unsere Kollisionsüberwachung erschöpft sich dabei nicht in der Weiterleitung von automatisch generierten Kollisionshinweisen sondern besteht aus regelmäßigen Hinweisen auf konkrete Risiken für Ihre Marken. Auf Ihren Wunsch hin legen wir Widersprüche gegen kollidierende Neuanmeldungen ein oder kontaktieren die Anmelder zunächst direkt, um eine einvernehmliche Erledigung zu erreichen.
Bei größeren Markenportfolios führen wir gemeinsam mit Ihnen ferner einmal pro Jahr eine Revision und Bewertung des Markenbestandes durch, um Ihre Markenstrategie zu optimieren. Hierbei empfehlen wir Ihnen z.B. sinnvolle Erweiterungen des Markenschutzes zur Absicherung Ihrer Geschäftsentwicklung, aber auch ggf. mögliche Verschlankungen des Portfolios zur Vermeidung unnötiger Kosten für Verlängerungen von Schutzrechten . Gerade bei der Übernahme der Markenverwaltung haben wir für unsere Mandanten in der Vergangenheit dabei häufig nennenswerte Einsparpotentiale aber auch dringende Bedürfnisse zur punktuellen Erweiterung des Schutzes aufdecken können. Aktuell betreuen wir über 600 Marken für unsere Mandanten.
Kennzeichenrecht kommerziell: Markenlizenzen und Veräußerung von Marken
Die langjährige intensive Nutzung von Marken führt dazu, dass diese Marken einen bestimmten Ruf genießen und häufig auch ein Gefühl transportieren können, dass sich abseits der eigentlichen Markennutzung auch auf weitere Waren- oder Dienstleistungsbereiche übertragen lässt.
Durch die Nutzung solcher bestehenden Marken für neue, bislang unbekannte Produkte oder Dienstleistungen lässt sich häufig ein schnellerer und erfolgreicherer Markteintritt realisieren als durch den eigenen Aufbau einer neuen Marke.
Dieser Umstand bietet mannigfaltige Vorteile sowohl für Markeninhaber (die neben Lizenzgebühren auch weitergehende Kooperationsvorteile erlangen können) als auch für Produzenten und Anbieter von Produkten und Dienstleistungen. Im Rahmen von Lizenzvereinbarungen kann Dritten das Recht gewährt werden, eine Marke für eigene Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Wir verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz im Zusammenhang mit der Lizenzierung von Marken, sind regelmäßig auf den für den Europäischen Markt maßgeblichen Lizenzmessen präsent und kennen die Gepflogenheiten des Lizenzmarktes, eine Vielzahl seiner Protagonisten und übliche Konditionen. Vor diesem Hintergrund stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Lizenzfragen zur Verfügung, egal ob Sie Lizenzen erteilen oder Markenlizenzen für eigene Angebote in Anspruch nehmen wollen.
Marken stellen auch einen Vermögenswert dar, der etwa durch einen Verkauf realisiert werden kann. Für den Erwerber einer Marke bieten sich ebenfalls Vorteile, sei es nur die etwaig notwendige kurzfristige Verfügung über ein registriertes Schutzrecht oder den Imagetransfer durch den Erwerb einer emotional aufgeladenen Marke mit einer gewissen Historie. Seit Mitte der Neunzigerjahre ist eine Marke nicht mehr an den Geschäftsbetrieb des Inhabers gebunden; Marken sind in der Folge frei handelbar. Nicht zuletzt sind deshalb Marken und andere Schutzrechte ein wesentlicher Aspekt bei Unternehmensbeteiligungen und Venture-Capital-Projekten, der insbesondere bei der Unternehmensbewertung eine entscheidende Rolle spielen kann.
Im Zusammenhang mit der Veräußerung und dem Erwerb von Marken sind zahlreiche Fragen zu klären, die wir gerne mit Ihnen diskutieren, bevor entsprechende Vereinbarungen aufgesetzt werden und die Übertragung der Inhaberschaft vollzogen wird. Das sollte nicht durch den Laien, sondern durch einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.
Anwalt Markenrecht: Vertretung bei Markenstreitigkeiten
Rechtsförmliche Markenstreitigkeiten beschreiben die Auseinandersetzung um den Bestand einer Marke. Insofern bestehen zahlreiche Ansatzpunkte: Marken können nicht nur im Rahmen von Widerspruchsverfahren angegriffen werden, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen von Löschungsverfahren wegen älterer Rechte, absoluter Schutzhindernisse oder Verfall von Marken aufgrund mangelnder Benutzung.
Wir vertreten Ihre Interessen im Zusammenhang mit rechtsförmlichen Verfahren sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht, als auch im Instanzenzug der Gemeinschaftsmarkenverordnung und der Deutschen Zivilgerichte, wobei Sie auf unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von derartigen Verfahren bauen können, egal ob die Löschung fremder Marken erreicht werden soll oder der Bestand Ihrer Marke angegriffen wird.
Kennzeichenrecht für Experten: Markenverletzungsverfahren
Die Erlangung des Rechts, Dritten die Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verbieten zu können (§ 14 MarkenG), ist das Ziel einer jeden Markenstrategie im juristischen Sinne. Es verschafft dem Markeninhaber die Möglichkeit zur Kontrolle über seine Marke und sichert den gesetzlichen Anspruch auf sein ausschließliches Recht an der Marke.
Die Überwachung der eigenen Marke und des Wettbewerbs mündet daher oft in Streitigkeiten, die meist mit einer Abmahnung beginnen, in deren Rahmen der Verletzer einer Marke unter Androhung gerichtlicher Schritte zur Unterlassung einer bestimmten Handlung aufgefordert wird. Eine solche Abmahnung ist nur in wenigen Fällen – etwa im Bereich der Produktpiraterie – verzichtbar. Soweit vom Verletzer der Marke keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird, stehen dem Markeninhaber die gerichtlichen Instrumente zur Durchsetzung seiner Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Beseitigung der Rechtsverletzung zur Verfügung. Formelle Mängel an der Abmahnung führen regelmäßig nicht dazu, dass diese schlechterdings zurückgewiesen werden kann, ohne sich ansonsten „zu verhalten“.
Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen sind typisch für das Markenrecht und erfordern spezielle Kompetenzen und profundes Fachwissen zur optimalen Strategie für den Erfolg beim Angriff, aber auch bei der Verteidigung in Markensachen. Wegen der im Markenrecht (wie auch im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht) oft sehr hohen Streitwerte ist ein verlorener Markenstreit nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Juristisch und kaufmännisch individuell auf die Motivation, aber natürlich auch auf die Risikobereitschaft und finanzielle „Potenz“ des Beteiligten eines Markenstreits abgestimmte Strategien sind das Fundament einer erfolgreichen Durchsetzung von Markenrechten und auch bei der effizienten und vorteilhaften Rechtsverteidigung. Hierfür steht BBS.
Wir bieten Ihnen individuelle Beratung und Vertretung und werden Ihnen vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich klare Einschätzungen zu Chancen und Risiken einer streitigen Auseinandersetzung und mögliche Handlungsoptionen bereitstellen, damit Sie richtig entscheiden.
Anwalt Markenrecht: In sämtlichen Fragen der Anmeldung, der Verwertung der Verletzung oder der Löschung von Marken sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Auch in Fragen umfassender Marktüberwachungen und zu Grenzbeschlagnahmeverfahren bieten wir Ihnen klare Antworten und unterstützen Sie bei der Gestaltung effektiver Strategien
BBS Law – Ihr Anwalt für Markenrecht in Hamburg. Sprechen Sie uns an!