Wettbewerbsrecht. Der Wilde Westen der Wirtschaft. In kaum einem Rechtsgebiet geht es mitunter so hart zu wie hier. Angriff und Verteidigung: Rechtsverletzungen von Konkurrenten verfolgen. Effektiver Schutz vor Abmahnungen und eigenen Rechtsverstößen. BBS Rechtsanwälte ist Ihr kompetenter Partner für alle Fragen, wenn es um Wettbewerbsrecht und Kartellrecht geht.
Vorteile sichern, Angriffe abwehren, Rechtsverletzungen verfolgen
Widerrufsbelehrung, Preisangaben, „Impressum“, Textilkennzeichnung und Elektrogesetz – diese Begriffe sind vielen Unternehmern (insbesondere Betreibern von Onlineshops) bestens bekannt – und zwar im Zusammenhang mit Abmahnungen. Grundlage dieser Abmahnungen ist das Wettbewerbsrecht, welches vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist. Das Wettbewerbsrecht soll fairen Wettbewerb schaffen. Es dient auch dem Verbraucherschutz. Wer gegen Gesetze verstößt, die auch dem sauberen Wettbewerb dienen, verschafft sich damit – auch wenn er das gar nicht will – einen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Denn wer z.B. dort nicht auf Widerrufsrechte hinweist, wo es die rechtstreue Konkurrenz tut bzw. tun muss, hat weniger Aufwand und möglicherweise auch weniger Rücksendungen zu verzeichnen. Das gilt auch für Anbieter, die in AGB unwirksame Klauseln vorsehen und sich beispielsweise – wenn auch zu Unrecht – auf unwirksame Gewährleistungsregelungen berufen. Dabei geht es nicht darum, dass der Verwender die Klausel gar nicht gerichtlich durchsetzen kann. Vielmehr geht es um die Kunden, die das nicht wissen und „klein beigeben“.
Europäische Vorschriften beachten
Ein weiterer wesentlicher Bereich des Wettbewerbsrechts sind Informationspflichten, die insbesondere infolge der Umsetzung europäischer Richtlinien und durch europäische Verordnungen in reichhaltiger Zahl zu beachten sind. Dies können Einzelregelungen wie beispielsweise die Spielzeugverordnung sein, jedoch auch Verpflichtungen, die aus mehreren Gesetzen bestehen. Ein Beispiel hierfür ist das Lebensmittelrecht. Für Nährwertangaben, Zusatzstoffe, Aromen, die Loskennzeichnung, die auf dem Etikett bereitzustellenden Informationen und auch deren Darstellung existieren unterschiedliche Gesetze, die Hersteller, aber auch Importeure und Verkäufer von Lebensmitteln zu berücksichtigen haben. Eine besondere Herausforderung stellt hierbei beispielsweise die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) dar, die seit dem 13. Dezember 2014 für den ganz überwiegenden Anteil von Nahrungsmittel-Angeboten insbesondere im Bereich des Fernabsatzes umfangreiche Deklarationspflichten vorsieht.
Vor allem bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts können die Folgen drastisch sein, wenn beispielsweise falsch etikettierte Lebensmittel aus dem Handel genommen werden müssen. Für die Rechtsprechung ist ein Verstoß gegen solche Verpflichtungen nahezu immer auch gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß und kann damit auch von einem Konkurrenten oder einem Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverband geahndet werden.
Außerdem verbietet das Wettbewerbsrecht Irreführungen, also die – bewusste oder unbewusste – Täuschung der Abnehmer (z.B. durch „Mondpreise“, die nie wirklich von jemandem verlangt wurden oder durch falsche Produktbeschreibungen). Seit den letzten Änderungen enthält das UWG auch Regelungen zur Irreführung durch Unterlassen. Dabei fordert das UWG Mindestinformationen, die Marktteilnehmer für ihre Angebote und Leistungen bereitstellen müssen (etwa zur Identität des Unternehmens, der wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie zu Preisen und Konditionen). Auch herabsetzende Äußerungen über Konkurrenten und deren Produkte oder die Nachahmung bekannter Produktgestaltung können wettbewerbswidrig sein. Ein weiteres interessantes Feld eröffnen die Regelungen zur vergleichenden Werbung, welche mittlerweile zwar ausdrücklich zulässig, jedoch in der Praxis nur mit rechtlicher Kompetenz ohne die Gefahr von Angriffen genannter Konkurrenten umsetzbar ist. Insgesamt stellt das Wettbewerbsrecht den „Zaun“ dar, der eine Grenze für unsauberes geschäftliches Handeln ziehen soll. Daher können auch Vorschriften aus eigentlich ganz anderen Bereichen (z.B. dem Lebensmittelrecht, dem Arznei- und Heilmittelwerberecht, dem Glücksspielrecht oder dem Datenschutzrecht) wettbewerbsrechtlich wichtig werden.
Vorschriften im Wettbewerbsrecht
Dabei kennt das Gesetz keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Unternehmen. Alle müssen wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten – und können sich auch darauf berufen, wenn Konkurrenten dagegen verstoßen.
Ob Abmahnungen und Wettbewerbsstreitigkeiten wirklich in jedem Fall notwendig und sinnvoll sind, kann man bezweifeln. Da es in Deutschland keine „Wettbewerbspolizei“ mit staatlichen Ordnungshütern gibt, kann das aber dahinstehen. Das geltende Recht stellt für alle Marktteilnehmer die gleichen „Spielregeln“ auf, die es zu beachten gilt.
Jeder Unternehmer tut daher gut daran, die für ihn geltenden Regeln zu beachten. Wettbewerbstreitigkeiten sind teuer, aber oft vermeidbar. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Ihre Waren und Dienstleistungen rechtmäßig anbieten und Streitigkeiten vermeiden wollen. Die Prüfung von Angeboten und Werbung und der Einsatz „ordentlicher“ Geschäftsbedingen ist fast immer günstiger als eine einzige Abmahnung. Unsere Strategie setzt dabei auf frühzeitige Unterstützung und Beratung. Wer Angebote von Anfang an richtig gestaltet, geht auch weniger Risiken ein. Das spart Kosten und Nerven. Darüber hinaus tragen rechtlich „ordentliche“ Gestaltungen auch zum professionellen Auftritt gegenüber potentiellen Kunden bei und bieten im Streitfall Rechtssicherheit.
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Eng mit dem Wettbewerbsrecht verbunden ist auch das Kartellrecht. Gegenstände des Kartellrechts sind insbesondere das Verbot bzw. die Überprüfung von Kartellen (Zusammenschlüssen von Unternehmen), das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Darüber hinaus sieht das Kartellrecht z.B. eine Verpflichtung vor, Aufträge öffentlicher Auftraggeber ab einem gewissen Volumen auszuschreiben. Als öffentlicher Auftraggeber oder als Marktteilnehmer unterstützen wir Sie bei der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, aber auch bei der Verteidigung gegen kartellrechtswidriges Verhalten Dritter.
BBS ist Ihr kompetenter Ansprechpartner aus Hamburg – bei allen Fragen rund um das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht. Wir prüfen beispielsweise Ihre AGB, ihren Internetauftritt oder Ihre Werbekonzepte und erstellen für Sie ordnungsgemäße Rechtstexte. Im Fokus unserer Tätigkeit steht dabei stets eine juristisch und kaufmännisch vertretbare Lösung, nicht lediglich der Hinweis darauf, was rechtlich bedenklich ist
Natürlich helfen wir Ihnen auch, wenn Wettbewerber Ihre Rechte verletzen oder gegen Sie vorgehen, Ihnen z.B. eine Abmahnung geschickt haben. Wir unterstützen Sie dabei, Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten effektiv zu nutzen, Grenzbereiche zu erkennen, aber auch unnütze Kosten aussichtsloser Streitigkeiten zu vermeiden.
Wir liefern Ihnen für Ihr Unternehmen praxisgerechte und kostenorientierte Lösungen und kompetente Beratung, damit Sie sich auf das eigentlich Wichtige konzentrieren können – Ihr Geschäft.
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