Made in Germany: was muss das Produkt erfüllen?

Herkunftsangabe „Made in Germany“: vom Kampfmittel zur Erfolgsgeschichte Herkunftsangaben sind ein beliebtes Mittel zur Kennzeichnung der Qualität einer Ware. Unter den Herkunftsangaben hat die Bezeichnung „Made in Germany“ eine besondere Geschichte. Ende des 19ten Jahrhunderts schrieb in Großbritannien das britische

(k)ein Kinderspiel: BGH zum Urheberrecht an Spielen

Urheberrecht für Spiele: Anforderungen hoch Das Urheberrecht schützt den Urheber vor der unberechtigten Verwertung seines Werkes. Der Urheber kann Dritten verbieten, von seinem Werk auf urheberrechtlich relevante Art und Weise Gebrauch zu machen. Allerdings fordert die Rechtsprechung für das Bestehen von

Der Schutz von Datenbanken in der Praxis

Die Zusammenfassung, Systematisierung und Katalogisierung von Daten ist in der modernen, elektronisch geprägten Informationswelt eine nicht hinweg zu denkende Leistung. Nur durch Datenbanken kann Ordnung in die Informationsflut gebracht werden. In rechtlicher Hinsicht stellt sich natürlich die Frage, was unter

Von Textdieben und Ghostwritern – zum Recht an Schriftwerken

Die einen schreiben selbst, die anderen lassen schreiben. Doch in übernommenen fremden Texten können sich nicht nur mehr oder weniger Wahrheit oder Peinlichkeiten verbergen, sondern auch handfeste rechtliche Probleme. Das sollte nicht nur Protagonisten in staatstragender Stellung bekannt sein. Jeder,

Open-Source-Software im Unternehmen: Verpflichtung für beide Seiten

Open-Source-Programme haben Konjunktur. Quelloffene Software ermöglicht Unternehmen die Einsparung von Lizenzkosten und Entwicklungsressourcen. Ob der Webserver Apache, Linux als Betriebssystem oder OpenOffice als Bürosoftware, WordPress als Contentmanagementsystem oder XTcommerce als Shop-Lösung – auch im geschäftlichen Umfeld ist Open Source-Software oder

„gebrauchte Softwarelizenzen“ – der EuGH ist am Zug

Der Grundsatz: „verkauft ist verkauft“ Gebraucht ist oft günstiger – aber auch immer rechtmäßig und sicher? Der Handel mit gebrauchter Computersoftware findet seine urheberrechtliche Grundlage in dem sog. Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der für Computerprogramme in § 69 c Nr.