EuGH: kein Softwareschutz für Programmoberflächen
Die Wiedergabe einer Programmoberfläche im Fernsehen verletzt nicht die Rechte des Urhebers des Computerprogrammes. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden (Urteil vom 22.12.2010, Az. C-393/09) Urteil des EuGH: Grafische Oberfläche kein Computerprogramm Computerprogramme genießen in Deutschland Urheberrechtsschutz (§ …