Urheberrecht an Software: Binärcode kein Beweis
Die Besonderheiten von Software und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen stellen Gerichte und Parteien (und natürlich auch deren Rechtsanwälte) immer wieder vor Herausforderungen. Seiner rechtlichen Natur nach basiert das Urheberrecht an Software auf dem Schutz eines Sprachwerkes. Damit ist Gegenstand des …