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„gebrauchte Softwarelizenzen“ – der EuGH ist am Zug

Der Grundsatz: „verkauft ist verkauft“ Gebraucht ist oft günstiger – aber auch immer rechtmäßig und sicher? Der Handel mit gebrauchter Computersoftware findet seine urheberrechtliche Grundlage in dem sog. Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der für Computerprogramme in § 69 c Nr.