AG Köln: Kein DSGVO-Verstoß – Detektivbeobachtung als Beweis im Kündigungsschutzprozess
Urteilszusammenfassung: LAG Köln, Urteil vom 11.02.2025 – 7 Sa 635/23 Im vorliegenden Fall hatte ein langjähriger Fahrkartenkontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens während seiner Arbeitszeit wiederholt private Aktivitäten unternommen. Aufgrund konkreter Hinweise aus dem Kollegenkreis beauftragte der Arbeitgeber eine Detektei, den Mitarbeiter …