Schlagwortarchiv für: Arbeitnehmererfindungsgesetz

BGH: Zum Anspruch auf Erfindervergütung einer als Patent geschützten Diensterfindung bei späteren Beiträgen Dritter

  Fortlaufende technische Weiterentwicklung von Erfindungen Patente bilden in der Regel lediglich den Beginn oder einen Zwischenschritt eines fortlaufenden technischen Entwicklungsprozesses ab. Erfolgreiche Produkte werden nur in seltenen Fällen in einem einzigen Augenblick bis zur Marktreife weiterentwickelt. Weiterentwicklungen des allgemeinen

Arbeitnehmererfindungsgesetz: Sicherung und Schutz von Erfindungen und technischem Know-how im Unternehmen

Arbeitnehmererfindungsgesetz: Chance und Risiko für Arbeitnehmer und Arbeitgeber! Technische Erfindungen entstehen nur selten im rein privaten Bereich. In den überwiegenden Fällen entstehen Erfindungen in den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen eines Unternehmens durch angestellte Mitarbeiter. Letztere handeln zwar im Auftrag des Unternehmens,