Schlagwortarchiv für: Marke

BBS Rechtsanwälte unter den Top-Kanzleien im Bereich Markenanmeldung

Wir freuen uns, auch im Jahr 2014 wieder unter den 50 Top-Kanzleien im Bereich Markenanmeldung durch den Markendienst Reasearcher24 ermittelt worden zu sein. Basis der Erhebung waren diesmal die Anmeldezahlen des Jahres 2013 in Bezug auf deutsche Markenanmeldungen. Die Auswahl

BGH: Urteil zur Bedeutung von „Factory Outlet“ und „Markenqualität“

Wettbewerbsrecht: Irreführungen sind unzulässig Im Wettbewerbsrecht gilt das Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen. Dies bezieht sich insbesondere auf Werbung, welche nach der Bestimmung des § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht täuschend wirken darf. Dies bedeutet, dass durch die

Landgericht Wiesbaden: Herausgabe von Webspace-Passwörtern durch einstweilige Anordnung

Die Internetdomain: Mehr als nur ein Wort Eine Domain ist nicht nur der Inhalt der Adresszeile eines Internet-Browsers und auch nicht nur die „Hausnummer“ eines Internetauftritts. Für viele Unternehmen ist die Bezeichnung, unter der die eigene Internetseite abrufbar ist, essenzieller

BBS RECHTSANWÄLTE unter den Top-Kanzleien 2011

Wir freuen uns darüber, für das Jahr 2011 im Markenranking von S.M.D. Markeur unter den Top Kanzleien des Jahres 2011 geführt zu werden! Der Recherchedienstleister S.M.D. Markeur hat für sein Ranking die Anzahl der im Jahre 2011 getätigten Markenanmeldungen beim

Markenrecht: LG Hamburg verneint Verwechslungsgefahr zwischen „dapd“ und „dpa“

Grundlegendes zum Markenschutz Eine Marke gibt Ihrem Inhaber das Recht, Dritten zu verbieten, eine mit der Marke ähnliche oder identische Bezeichnung zu verwenden, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr werden insbesondere die Ähnlichkeit der Zeichen, die Kennzeichnungskraft der

Ein-Buchstaben-Marke: BGH urteilt zum Schutzumfang

Eine Marke gibt ihrem Inhaber das Recht, Dritten zu verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für die vom Schutzbereich der Marke umfassten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Zu deutsch: der Markeninhaber hat einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwender