FAQ zum Rechercheergebnis
FAQ zum Rechercheergebnis (Stand: 2025)
In jedem Jahr werden Tausende neue Marken angemeldet. Allein beim Deutschen Patent und Markenamt gingen 2023 78.695 Markenanmeldungen ein. Kollisionen in Marken-Rechercheberichten sind daher die Regel und nicht die Ausnahme. Sie haben mit der Markenrecherche bereits einen ersten wichtigen und richtigen Schritt unternommen, um potentielle Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren und damit Ihr Haftungsrisiko erheblich reduziert. Ob und in welchem Umfang Sie Risiken in Kauf nehmen, hängt jedoch auch von Ihrer Reaktion auf das Ergebnis ab.
BBS Rechtsanwälte beraten und unterstützen Unternehmen und Gründer seit mehr als 20 Jahren im Zusammenhang mit Marken, Markenanmeldungen und Markenstrategien. Wir lieben gute Marken und kennen die Enttäuschung, die ein nicht optimales Rechercheergebnis verursacht, aber auch die richtige Lösung. Mit den nachfolgenden FAQs möchten wir Ihnen helfen, mit einem solchen Ergebnis richtig umzugehen und das Ergebnis zutreffend zu beurteilen:
1. Was bedeutet ein negatives Ergebnis einer Markenrecherche?
Ein negatives Ergebnis bedeutet, dass identische oder ähnliche Marken gefunden wurden, die möglicherweise mit Ihrer geplanten Marke (und auch deren Benutzung) kollidieren könnten. Dies kann zu rechtlichen Konflikten führen, wenn die Marke angemeldet oder das Zeichen – selbst ohne eigene Marke – nur benutzt wird.
Insbesondere ist es auch meistens irrelevant, wenn Dritte ähnliche Zeichen benutzen. Für die Auswertung einer Markenrecherche kommt es nicht darauf an, ob ähnliche Zeichen gegebenenfalls schon von Dritten benutzt werden, ohne dass der Inhaber der älteren Marke dagegen vorgeht. Denn in einem Rechtsstreit besteht in der Regel keine Möglichkeit, sich auf solche Zeichen gegen den Markeninhaber zu berufen. Der Markeninhaber kann seine Rechte in der Regel auch dann geltend machen, wenn er nicht gegen andere ähnliche Zeichen vorgegangen ist, es sei denn die Untätigkeit des Inhabers hat zu einer vollständigen – und bewiesenen – Entwertung in Form einer Verwässerung der Marke geführt.
2. Welche Risiken bestehen bei einem „negativen“ Ergebnis?
Die Risiken umfassen vor allem Abmahnungen, Unterlassungsforderungen, kostspielige Gerichtsverfahren und Schadensersatzforderungen sowie die Vernichtung von rechtsverletzenden Produkten. Zudem kann die Marke gelöscht werden, was Investitionen in Marketing und Branding zunichtemacht. Markenstreitigkeiten erzeugen schnell Kosten im 5-stelligen Bereich, da die Streitwerte von der Rechtsprechung hoch (oft 50.000 Euro und mehr) angesetzt werden. Bei einem moderaten Streitwert von 75.000 Euro „kostet“ eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung ca. 2.000 und ein verlorener Rechtsstreit in der ersten Instanz zusätzlich ca. 9.000 Euro (grobe Kalkulation NUR der Verfahrenskosten ohne Schadensersatz, Vernichtung und anderen Nebenforderungen; die wirklichen Kosten können mit Sachverständigen, Reisekosten oder Patentanwaltskosten deutlich höher ausfallen).
Aber auch für bestehende Geschäftsbeziehungen können Markenstreitigkeiten eine erhebliche Belastung darstellen. Denn der Inhaber der älteren Marke könnte seine Rechte auch gegen Ihre Wiederverkäufer geltend machen. Zudem führen Rückrufaktionen bei Wiederverkäufern zu erheblichen Kosten und führen oft zum Ende einer Lieferantenbeziehung. All diese Aspekte sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie entscheiden, wie es weitergeht.
Ein „negatives“ Ergebnis ist daher nicht „schlecht“ sondern zeigt potentielle Herausforderungen an. So wie ein Arzt, der ein Problem früh diagnostiziert.
3. Wie kann ich auf ein „negatives“ Ergebnis reagieren?
Wir sprechen gerne, als qualifizierte Beratungsleistung, mit Ihnen über jedes Rechercheergebnis. Unsere Empfehlungen basieren allerdings auf der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung der Markengesetze und den Ergebnissen, die der Algorithmus für Zeichen festgestellt hat. Wenn wir der Meinung sind, dass eine Markenanmeldung problematisch ist, entspricht dies unserer fachlichen Überzeugung. Ob sich das Risiko tatsächlich verwirklicht, können wir nicht bestimmen, da wir nicht der Angreifer oder dessen Vertreter sind. Daher beruhen unsere Empfehlungen auf fachlichen Expertisen, können aber keine „Wahrsagung“ für den tatsächlichen Verlauf einer Streitigkeit oder die tatsächlichen Folgen der Anmeldung oder Benutzung eines Zeichens darstellen. Gerne können Sie mit uns die Frage der Ähnlichkeit diskutieren und hinterfragen. Sicher ist aber, dass ältere eingetragene Marken nur durch ein Löschungsverfahren aus dem Register entfernt und nicht „herausdiskutiert“ werden können.
5. Und wenn ich die Marke einfach trotzdem anmelde oder benutze?
Sie entscheiden selbst, welche Risiken Sie eingehen möchten. Wir wollen und können Ihnen keine „Vorschriften“ machen und haben Respekt vor Ihrer unternehmerischen Entscheidung. Bitte kalkulieren Sie dabei aber die potentiellen Folgen mit ein: Bereits die Anmeldung eines Zeichens kann zu den oben genannten möglichen Ansprüchen von Inhabern älterer Marken führen. Selbst wenn eine Marke entgegen älteren Zeichen angemeldet und eingetragen wird, gehen die Rechte aus den älteren Marken nicht verloren. Die Inhaber der älteren Marken können sowohl gegen die Eintragung der Marke als auch gegen die Benutzung des jüngeren Zeichens außergerichtlich und gerichtlich vorgehen. Das müssen sie auch keineswegs sofort. Mitunter vergehen mehrere Jahre bis zu einem Angriff aus einem älteren Zeichen.
Vor allem ist der Inhaber der älteren Marke nicht gezwungen, gegen eine jüngere Marke Widerspruch zu erheben. Wenn also eine jüngere Marke ohne Widerspruch eingetragen wird, können die Rechte daraus unter keinen Umständen gegen eine ältere Marke geltend gemacht werden. Dies basiert auf dem sogenannten Prioritätsprinzip, das den Vorrang der älteren Marke festlegt.
6. Und wenn ich meine Marke ein kleines bisschen abändere?
Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr besteht aus mehreren Komponenten, nämlich der Ähnlichkeit der Zeichen, der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der Zeichen. Als Faustregel gilt: Liegt Verwechslungsgefahr in einer Hinsicht vor, kann diese nicht durch nur geringfügige Änderungen des Zeichens beseitigt werden. Insbesondere wenn trotz einer unterschiedlichen Schreibweise der Klang mehr oder weniger identisch bleibt, wird es auch bei der Verwechslungsgefahr bleiben. Beispiel: „Tabu“ und „Taboo“ sind klanglich nahezu identisch.
Ebenfalls von Bedeutung: „Künstliche“ Abänderungen, wie etwa durch ungewöhnliche Konsonanten oder besonders „phantasievolle“ Schreibweisen, können einer „guten“ Marke oft erheblich im Weg stehen. Eine Marke oder Domain, die bei klanglicher Wahrnehmung mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch geschrieben wird, bleibt schwer einprägsam und verliert dadurch an Wiedererkennungswert. Daran knüpft sich oft die Frage an: wollen Sie eine gute Marke oder nur irgend ein Zeichen im Register?
Ebenfalls meistens nicht effektiv sind Ergänzungen ohne eigene Kennzeichnungskraft. Beispiel: „Koka Kola Limonade“ beseitigt nicht die Verletzung einer Marke „Coca Cola“, da „Limonade“ nur etwas beschreibt, auf das sich die kollidierende Kennzeichnung bezieht. Die Kollision wird dadurch aber nicht beseitigt.
7. Was kann ich gegen die ältere Marke machen?
Ist eine Marke in das Register eingetragen, genießt sie die Vermutung der Rechtsbeständigkeit. Gegen die ältere Marke kann man, beispielsweise wenn sie nicht in einem Zeitraum von 5 Jahren rechtserhaltend benutzt wurde, einen Löschungsantrag stellen. Ob der Löschungsantrag Erfolg hat, hängt vom Nachweis der Benutzung durch den Markeninhaber ab. Für Löschungsverfahren entstehen zusätzliche Kosten. Außerdem dauern sie mehrere Monate bis sogar Jahre.
8. Wird der Inhaber der älteren Marke Ansprüche gegen mich geltend machen?
Das kann niemand seriös bestimmen. Ob aus einer älteren Marke Rechte geltend gemacht werden, hängt vor allem von der Motivation und Strategie des Markeninhabers ab. Allein er entscheidet, ob und wann er etwas gegen die Anmeldung oder Benutzung eines Zeichens durch Dritte unternimmt. Klar ist: eine Marke ist per Definition ein Verbietungsrecht gegen Dritte, die ähnliche oder identische Zeichen anmelden oder benutzen. Selten werden Marken angemeldet, um spätere Kollisionszeichen einfach zu dulden.
9. Wie kann BBS mir weiterhelfen?