Schlagwortarchiv für: BGB

Wichtige Änderung im E-Commerce: „Widerrufs-Button“ wird ab 19. Juni 2026 Pflicht im B2C-Geschäft

Ab Sommer 2026 müssen alle Händler und Dienstleister, die B2C-Fernabsatzverträge über Websites oder Apps schließen, eine elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufs-Button“) bereitstellen. Wer bis zum 19.06.2026 nicht umstellt, riskiert verlängerte Widerrufsfristen, Abmahnungen und Bußgelder. Worum es geht und was zu tun ist: 1. Hintergrund

Besichtigung von Software-Quellcode: keine zu hohen Anforderungen

Urheberrecht: Besichtigung von Software-Quellcode Der Quellcode (Sourcecode) von Software spielt bei Streitigkeiten um die Verletzung von Urheberrechten an Software eine entscheidende Rolle. Software ist gemäß § 69a des Urheberrechtsgesetzes als Werk im Sinne des Urheberrechts grundsätzlich schutzfähig. Gegenstand des Schutzes