Markenrecht: LG Hamburg verneint Verwechslungsgefahr zwischen „dapd“ und „dpa“
Grundlegendes zum Markenschutz Eine Marke gibt Ihrem Inhaber das Recht, Dritten zu verbieten, eine mit der Marke ähnliche oder identische Bezeichnung zu verwenden, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr werden insbesondere die Ähnlichkeit der Zeichen, die Kennzeichnungskraft der …