Aktuelles

EuGH: kein Softwareschutz für Programmoberflächen

Die Wiedergabe einer Programmoberfläche im Fernsehen verletzt nicht die Rechte des Urhebers des Computerprogrammes. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden (Urteil vom 22.12.2010, Az. C-393/09) Urteil des EuGH: Grafische Oberfläche kein Computerprogramm Computerprogramme genießen in Deutschland Urheberrechtsschutz (§

Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Becher im Eimer

Wettbewerbsrechtlicher Schutz für Produktdesigns? Wer seine Gestaltungen nicht durch gewerbliche Schutzrechte sichert, hat bei der Plagiaten und Raubkopien oft das Nachsehen. Es gilt nämlich der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Wenn ein Produktdesign nicht durch Geschmacksmuster, Patente oder Gebrauchsmuster einem Sonderschutz unterliegt,

AdWord = Abmahnfalle? Neues zur Nutzung fremder Marken

EuGH: Benutzung fremder Marken in Grenzen zulässig Mit Urteil vom 23. 3. 2010 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die Europäische Markenrichtlinie so auszulegen ist, dass  der Inhaber einer Marke es einem Werbenden verbieten darf, ein mit dieser Marke identisches

Auslegung von Vertragsstrafenversprechen – Chance und Risiko

  Ob es um die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Geschmacksmustern oder des Wettbewerbsrechts geht – zentraler Punkt der meisten Streitigkeiten in diesen Bereichen ist die Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen. Zentraler Punkt: die Wiederholungsgefahr Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schafft der derjenige,

It’s a Sony: Abmahnungen wegen PS3-Modchips: „PS3-Jailbreak“, “PS3 Break“

  „Go Create“ – Nicht zu wörtlich nehmen sollte man den Werbeslogan von Sony aus dem Jahr 2003. Jedenfalls nicht bei der eigenmächtigen Erweiterung der technischen Möglichkeiten von Spielkonsolen des japanischen Unterhaltungselektronik-Konzerns. Die Grenzen des „kreativen“ Umgangs mit seinen Spielkonsolen

(kein) Glück gehabt: aktuelle Rechtsprechung zu Gewinnspielen

Gewinnspiele sind eine der beliebtesten Werbemaßnahmen. Neben der positiven Platzierung des eigenen Unternehmens können bei Gewinnspielen insbesondere auch personenbezogene Daten für spätere Werbeaktionen erhoben und auch Vermarktungsaktionen mit Partnern gemeinsam durchgeführt (und damit auch gemeinschaftlich finanziert) werden – wenn man