Aktuelles

„gebrauchte Softwarelizenzen“ – der EuGH ist am Zug

Der Grundsatz: „verkauft ist verkauft“ Gebraucht ist oft günstiger – aber auch immer rechtmäßig und sicher? Der Handel mit gebrauchter Computersoftware findet seine urheberrechtliche Grundlage in dem sog. Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der für Computerprogramme in § 69 c Nr.

Nutzung von Fotos: machen Sie sich ein Bild

  Häufig erreichen uns Fragen zur Zulässigkeit der Nutzung von Bildern und Fotos auf Internetseiten. Dabei bestehen oftmals Fehlvorstellungen, die nicht selten zu Abmahnungen und alsbaldigen Verfügungen führen. Daher fassen wir für Sie an dieser Stelle die Rechtslage kurz zusammen

Ernstfall Abmahnung: wie Sie richtig reagieren

Abgemahnt – was tun? Auf zahllosen Internetseiten werden aktuelle Urteile (im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und zu vielen anderen Themen) veröffentlicht, kommentiert und zusammengefasst. Man gewinnt beinahe den Eindruck, dass das Internet durch juristische Informationen geradezu überflutet wird. Andererseits erweisen sich

Google-Analytics: Aufsichtsbehörde wird tätig

Aufsichtsbehörde schreibt Unternehmen wegen google-analytics an Erst vor kurzem berichteten wir über neues zum Datenschutz im Bereich des Webtracking (Analyse des Nutzerverhaltens auf Internetseiten). Gegenstand unserer Meldung war der Abbruch der Gespräche über den Tracking-Dienst Google-Analytics. Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar

EuGH: kein Softwareschutz für Programmoberflächen

Die Wiedergabe einer Programmoberfläche im Fernsehen verletzt nicht die Rechte des Urhebers des Computerprogrammes. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden (Urteil vom 22.12.2010, Az. C-393/09) Urteil des EuGH: Grafische Oberfläche kein Computerprogramm Computerprogramme genießen in Deutschland Urheberrechtsschutz (§

Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Becher im Eimer

Wettbewerbsrechtlicher Schutz für Produktdesigns? Wer seine Gestaltungen nicht durch gewerbliche Schutzrechte sichert, hat bei der Plagiaten und Raubkopien oft das Nachsehen. Es gilt nämlich der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Wenn ein Produktdesign nicht durch Geschmacksmuster, Patente oder Gebrauchsmuster einem Sonderschutz unterliegt,