EuGH: kein Softwareschutz für Programmoberflächen

Die Wiedergabe einer Programmoberfläche im Fernsehen verletzt nicht die Rechte des Urhebers des Computerprogrammes. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden (Urteil vom 22.12.2010, Az. C-393/09) Urteil des EuGH: Grafische Oberfläche kein Computerprogramm Computerprogramme genießen in Deutschland Urheberrechtsschutz (§

Auslegung von Vertragsstrafenversprechen – Chance und Risiko

  Ob es um die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Geschmacksmustern oder des Wettbewerbsrechts geht – zentraler Punkt der meisten Streitigkeiten in diesen Bereichen ist die Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen. Zentraler Punkt: die Wiederholungsgefahr Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schafft der derjenige,

It’s a Sony: Abmahnungen wegen PS3-Modchips: „PS3-Jailbreak“, “PS3 Break“

  „Go Create“ – Nicht zu wörtlich nehmen sollte man den Werbeslogan von Sony aus dem Jahr 2003. Jedenfalls nicht bei der eigenmächtigen Erweiterung der technischen Möglichkeiten von Spielkonsolen des japanischen Unterhaltungselektronik-Konzerns. Die Grenzen des „kreativen“ Umgangs mit seinen Spielkonsolen

BGH-Urteil zum Online-Verkauf: Bild so rechtsverbindlich wie Angebotstext

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte ….. auf diese Formel lässt sich auch das soeben veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2011 (AZ.: VIII ZR 346/09) verkürzen. Nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung muss sich ein Online-Anbieter von Waren an

Post von Waldorf, Rasch und Co. – Was tun bei Abmahnungen wegen Filesharing?

Das neue Jahr beginnt für viele Inhaber von Onlineanschlüssen mit unerfreulicher Post von den üblichen verdächtigen „Abmahnanwälten“, die im Namen ihrer Mandanten Abmahnungen wegen des ungenehmigten „Uploads“ von urheberrechtlich geschützten Musik- und Filmwerken versenden. Was ist das eigentlich, eine Abmahnung?

Urheberrecht an Software: Binärcode kein Beweis

Die Besonderheiten von Software und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen stellen Gerichte und Parteien (und natürlich auch deren Rechtsanwälte) immer wieder vor Herausforderungen. Seiner rechtlichen Natur nach basiert das Urheberrecht an Software auf dem Schutz eines Sprachwerkes. Damit ist Gegenstand des